AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PTM UG PLACE TO MARKET
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen
Sie finden hier die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
PTM UG PLACE TO MARKET, Dachstr.48, 45355 Essen
Allgemeines
1. Sämtliche Verträge über Lieferungen und Leistungen, die wir mit Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts schließen, unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich;
entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in dem jeweiligen Vertrag schriftlich niedergelegt. Vertragsänderungen oder – Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.
Angebot, Angebotsunterlagen, Abtretungserklärung
1. Unsere Angebote sind freibleibend und innerhalb von 14 Tagen nach Eingang zu beantworten.
Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 3 Wochen annehmen.
Die Annahme erfolgt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware innerhalb dieser Frist.
2. Alle Angaben wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Skizzen und Beschreibungen in Listen und Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Es sei denn, es werden verbindliche Maße und Massen von Seiten des Auftraggebers und PTM UG PLACE TO MARKET ermittelt und verifiziert.
3. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte oder der Verwendung für andere Zwecke als der Ausführung des konkreten Vertragsvorhabens bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Preise, Zahlungsbedingungen
1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager der PTM UG PLACE TO MARKET (bzw. ab dem Lager des Vorlieferanten), zuzüglich Verpackungskosten.
- Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Die vereinbarten und in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich. Nimmt der Kunde jedoch die angebotene Ware oder sonstige Leistung nicht bis zu dem vereinbarten Termin ab, so gelten die Preise des Liefertages.
4. Der Abzug Skonto wird nur nach vorheriger Absprache gewährt.
5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag netto (ohne Abzug) innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Das ausgewiesene Zahlungsziel auf unserer Rechnung ist bindend.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt sind.
Lieferung, Gefahrübergang
1. Lieferfristen und –Termine gelten mit einer Toleranz von 2 Wochen, sofern nicht ein Fixgeschäft ausdrücklich vereinbart wurde. Ist die Lieferung an ein Transportunternehmen gebunden, so gelten die Lieferfristen des Transportunternehmens. Bei Verstößen gegen die Lieferfristen haftet das jeweilige Transportunternehmen. Im Weiteren gelten bei Anwendbarkeit die ADSP.
2. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Außerdem geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme – oder Schuldnerverzug geraten ist.
5. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ (bzw. ab dem Lager des Vorlieferanten) vereinbart.
6. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung abdecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
7. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnung sind zulässig, wenn sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.
8. Bei vereinbarter Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet es eine Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstrasse. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß zu erfolgen.
9. Im Falle eines Lieferverzugs ist, soweit der Verzug nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht, unsere Haftung begrenzt auf eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % der Vertragssumme pro Woche, maximal 5 %.
10. Wir weisen darauf hin, dass Beanstandungen, insbesondere Fehllieferungen innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung bei uns schriftlich zu beanstanden sind.
Gewährleistung, Mängelrüge
1. Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
2. Für gebrauchte Ware wird keine Haftung übernommen, etwaige Sachschäden, Schäden und Funktionsfehler sind bei Kauf zu prüfen und zu reklamieren. Nach Auslieferung werden nachfolgende Sachmängel nicht anerkannt.
2. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang, wenn nicht zwingend längere Fristen vorschreiben, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
3. Werden vom Kunden oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Eingriffe am Gerät vorgenommen oder die Geräte unsachgemäß angeschlossen oder eingebaut, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.
4. Rückgriffs Ansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
5. Von uns vorgenommene allgemeine Produktänderungen, die keine wesentlichen optischen Änderungen sind und keine technische Verschlechterung beinhalten, sind nicht Gegenstand einer Mängelrüge.
6. Insbesondere Kühlgeräte und Anlagen sind sofort auf Funktion zu prüfen, da Beanstandungen nach Auslieferung nicht anerkannt werden.
7. Ein Ausschluss der Gewährleistung ergibt sich im Weiteren aus den §§ 434 ff., § 307 ff., § 475, § 433 bis § 435, § 437 und § 439 bis § 443 BGB sowie § 377 HGB.
Rücktritt und Kündigung
1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag/Auftrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, wenn die Liefervoraussetzungen aus diesem Vertrag/Auftrag nicht rechtzeitig erfüllt sind und die Lieferung nicht innerhalb von 4 Wochen nach dem vorgesehenen Termin erfolgt. Ausgenommen sind Verzögerungen durch höhere Gewalt, Elementarschäden, Streik oder Krieg.
2. PTM UG PLACE TO MARKET kann vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 2 Wochen seit Abschluss eines Vertrages/Auftrages seine Abnahmeverpflichtung trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht erfüllt.
3. Bei Beendigung des Vertrages/Auftrags ohne Verschulden des Auftragnehmers und für den Fall, dass der Auftraggeber die Vertragserfüllung verweigert, ist PTM UG PLACE TO MARKET berechtigt, Ersatz des durch die Vertragsauflösung entgangenen Gewinns und der allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ohne Nachweis eines weiteren Schadens in Höhe von 35 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen, es sei denn, der Auftraggeber beweist, dass PTM UG PLACE TO MARKET ein geringerer oder überhaupt kein Schaden entstanden ist.
4. Der pauschalierte Schadensersatz erhöht sich um bereits erbrachte Leistungen wie, Verladung und Transport sowie die daraus entstandenen Folgekosten.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Miet-/Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
2. Vorbehaltswaren dürfen nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußert werden, jedoch nicht mehr, wenn der Kunde in Verzug ist. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Auf Verlangen hat der Kunde uns die Höhe der abgetretenen Forderung und den Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und seinen Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
3. Der Kunde ist weder zur Verpfändung noch zu einer Sicherungsübereignung berechtigt.
4. Wir verpflichten uns, die uns zustehende Sicherheit auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.
5. Es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt nach § 449 Abs. 1. BGB gilt als vereinbart.
Verarbeitungsanleitungen, Auskünfte und Beratungen
1. Da die Arbeitsbedingungen am Bau sehr unterschiedlich sind, können wir mit unseren Anleitungen nur allgemeine Richtlinien geben. Bei speziellen Anforderungen ist eine fallbezogene Beratung einzuholen.
2. Beratungen und Auskunftserteilungen erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr, ein Beratungsvertrag liegt dem nicht zugrunde.
Gerichtsstand, Erfüllungsort
1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort ist Sitz der Gesellschaft PTM UG PLACE TO MARKET Essen.
Stand Essen 15.09.2022